Kategorie: Kanalbau

  • 17.03.30 – Mail an die Gemeinde – Rückfrage zur Bauausschusssitzung

    Oedenreuth, 30.03.2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erschüttert habe ich die aktuellen Planungen zur Kenntnis genommen.

    Ich habe versucht die Informationen der Sitzung zusammen zu fassen. Diese möchte ich an meine Nachbarn weitergeben. Da die Präsentation weder strukturiert noch visuell nachvollziehbar war, bitte ich mein Gedankenprotokoll – als PDF-Anlage – beigefügt – zu sichten und eventuelle Korrekturen vorzunehmen. Bitte senden Sie mir diese anschließend wieder zurück. Sie können mir auch die in der Sitzung genutzte „Präsentation“ zukommen lassen.

    Sollte ich bis Mitte nächster Woche, 05.04. 24:00 Uhr, nichts von Ihnen hören, sehe ich dies als Bestätigung meines Gedankenprotokolls und werde es mit einer Begleitinfo an meine Nachbarn verteilen.

    Freundliche Grüße

    Oliver Kroll
    Oedenreuther Hauptstraße 26
    90574 Roßtal

    Anlage: Kanal.pdf

  • 17.04.05 – Mail der Gemeinde – unvollständige versehentlich versandte Mail

    Sehr geehrter Herr Kroll,
    
    Zu Ihrem Gedächtnisprotokoll sehen wir uns veranlasst, sowohl aus technischer als auch aus beitragsrechtlicher Sicht wie folgt Stellung zu nehmen:
    
    Oedenreuther Hauptstraße
    Nordwestlich des Heuwegs muss der Mischwasserkanal erneuert werden wegen Bauschäden und Überlastung; wird die sogenannte „Bypass“-Lösung über den Abschnitt der Oedenreuther Hauptstraße südöstlich des Heuwegs nicht gewählt, hat der Kanal auch nach der Erneuerung weiterhin ein sehr geringes Gefälle. Dieser Teil der Straße hatte bisher noch nie eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung; das Oberflächenwasser der Straße verlief nach links und rechts in Richtung der anliegenden Grundstücke. Im Zuge der Kanalerneuerung müsste auch die Straße erstmalig mit einem regelrechten frostsicheren Unterbau und einer Straßenentwässerung ausgebaut werden. Aus beitragsrechtlicher Sicht handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine erstmalige Herstellung mit der Folge, dass Erschließungsbeiträge zu erheben wären. Nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung müssten 90 % der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden. Beitragsfähig sind die Kosten des Straßenbaus und des Anteils des Mischwasserkanals, der der Straßenentwässerung dient; hier wird ein pauschaler Ansatz von 25 % der Kosten des Mischwasserkanal als angesetzt. Die Kosten der Straßeneinläufe ("Gulli") und der Verbindung zum Mischwasserkanal gehören ohne Abschlag zu den beitragsfähigen Kosten.
    
    Da das straßengebundene Beitragsrecht – sowohl das Erschließungsbeitragsrecht als auch das Straßenausbaubeitragsrecht – den immer vom Begriff der Erschließungsanlage bzw. Einrichtung aus. Im vorliegenden Fall ist der einheitliche Straßenzug die Bezugsgröße; auf Straßennamen oder Grenzen von Straßengrundstücken kommt es nicht an. Der einheitliche Straßenzug beginnt entweder an der Wimpashofer Straße oder an der Einmündung der Ortsstraße Am Kirschgarten in die Oedenreuther Hauptstraße; ich hatte in der Sitzung des Bau-und Umweltausschusses darauf hingewiesen, dass diese Frage letztlich nicht entscheidend auf die beitragsrechtlichen Auswirkungen ist. Das Beitragsrecht verlangt, dass alle beitragspflichtigen Grundstücke an diesem einheitlichen Straßenzug mit Beiträgen zu belasten sind, auch wenn nur der Teilstrecke nordwestlich des Heuwegs Baumaßnahmen stattfinden.
    
    Wenn sich der Bau- und Umweltausschuss letztlich dafür entscheidet, die sogenannte 
    
    Mit freundlichen Grüßen
    
    Herbert Kurtok
    Bauamtsleiter
    Markt Roßtal
    Marktplatz 1
    90574 Roßtal
    Tel.: 09127/901052
    Fax: 09127/901055
    h.kurtok@rathaus.rosstal.de
    www.rosstal.de
    
    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Völkl Johann 
    Gesendet: Montag, 3. April 2017 12:04
    An: Bauverwaltung
    Betreff: WG: Kanalvorhaben in Oedenreuth
    
    Hallo zusammen,
    
    bitte prüfen und kurze Rücksprache mit mir halten.
    Ausdruck kommt mit der Post.
    
    Viele Grüße
    Johann Völkl
  • 17.04.05 – Mail der Gemeinde – Hinweis auf „versehentlich“ versandte Mail

    Sehr geehrter Herr Kroll,
    
    Klein dieser unvollständige Entwurf unsere Antwort sollte noch nicht an sie gesendet werden. Unsere vollständige Antwort werden sie voraussichtlich morgen erhalten.
    
    Mit freundlichen Grüßen
    
    Herbert Kurtok
    Bauamtsleiter
    Markt Roßtal
    Marktplatz 1
    90574 Roßtal
    Tel.: 09127/901052
    Fax: 09127/901055
    h.kurtok@rathaus.rosstal.de
    www.rosstal.de